# Freelancer-Vertrag: Diese Klauseln brauchst du wirklich

> Ein Freelancer-Vertrag ist entweder ein Dienstvertrag (§ 611 BGB, geschuldet ist die Tätigkeit) oder ein Werkvertrag (§ 631 BGB, geschuldet ist ein Ergebnis mit Abnahme). Hinein gehören mindestens Leistungsbeschreibung, Vergütung und Zahlungsziel, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung und Kündigung. Arbeitszeiten, Urlaub und Weisungsrechte haben darin nichts zu suchen.

- URL: https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/freelancer-vertrag/
- Sprache: de
- Aktualisiert: 2026-10-19
- Herausgeber: Freelancerbewertung (OnlineBuilders LLC, https://onlinebuilders.biz)

Die meisten Streitigkeiten mit Freelancern entstehen nicht, weil jemand schlecht gearbeitet hat. Sie entstehen, weil beide Seiten unter „fertig“ etwas anderes verstanden haben. Der Auftraggeber meint ein getestetes, dokumentiertes Modul. Der Freelancer meint: Der Code läuft auf seinem Rechner.

Ein guter Vertrag fängt diesen Moment ab, bevor er passiert. Er muss dafür nicht lang sein. Fünf Seiten, die die richtigen Fragen beantworten, schlagen jedes dreißigseitige Muster aus dem Netz, das niemand liest.

## Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Diese Entscheidung prägt alles andere. Beim Dienstvertrag nach § 611 BGB schuldet der Freelancer seine Arbeit, aber keinen Erfolg. Beim Werkvertrag nach [§ 631 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html) schuldet er ein Ergebnis, das du abnimmst. Mit der Abnahme nach § 640 BGB wird die Vergütung fällig, und ab dann läuft die Gewährleistung.

**Dienstvertrag und Werkvertrag im Vergleich**

| | Dienstvertrag (§ 611 BGB) | Werkvertrag (§ 631 BGB) |
|---|---|---|
| Geschuldet | Tätigkeit | Ergebnis |
| Typisch für | Beratung, laufende Betreuung, Coaching | Website, App-Modul, Logo, Text |
| Abnahme | nein | ja, § 640 BGB |
| Mängelrechte | nein | ja, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt |
| Vergütung fällig | nach vereinbarten Zeitabschnitten | mit Abnahme, sonst Abschläge |
| Kündigung ohne Vereinbarung | nach § 621 BGB, je nach Abrechnungseinheit | jederzeit nach § 648 BGB, Vergütung abzüglich Ersparnis |

Was passt wann? Für ein klar umrissenes Ergebnis ist der Werkvertrag meist die bessere Wahl. Er zwingt beide Seiten, das Ergebnis vorher zu beschreiben, und er stützt die Selbstständigkeit des Freelancers, weil er ein Unternehmerrisiko trägt. Für offene Aufgaben wie Beratung oder Wartung nach Aufwand passt der Dienstvertrag besser. Eine Mischung ist üblich: Rahmenvertrag als Dienstvertrag, einzelne Pakete als Werkleistungen. Beispiel: Die Entwicklerin baut den Login-Bereich zum Festpreis und betreut danach den Betrieb mit bis zu zehn Stunden im Monat nach Aufwand.

Wichtig ist, was tatsächlich passiert, nicht die Überschrift. Ein Gericht ordnet einen Vertrag nach seinem Inhalt ein, und die Rentenversicherung prüft bei der Frage nach [Scheinselbstständigkeit](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/scheinselbststaendigkeit-freelancer/) ohnehin die gelebte Praxis.

## Die zehn Klauseln, die in jeden Freelancer-Vertrag gehören

Nicht jede braucht einen eigenen Paragrafen. Fehlen sollte aber keine.

1. **Vertragsparteien.** Vollständiger Name, Anschrift, bei Firmen die Rechtsform. Klingt banal, fehlt aber erstaunlich oft, wenn per E-Mail beauftragt wird.
2. **Leistungsbeschreibung.** Am besten als Anlage, damit der Vertrag gleich bleibt und nur die Anlage wechselt. Die Vorarbeit leistet eine gute [Projektbeschreibung](https://freelancerbewertung.de/freelancer-finden/projektbeschreibung-freelancer/).
3. **Abnahme.** Woran ihr ein fertiges Ergebnis erkennt, in welcher Frist du prüfst und was passiert, wenn du dich nicht meldest.
4. **Vergütung.** Stundensatz, Tagessatz oder Festpreis, jeweils netto. Bei Aufwand: monatliche Obergrenze und Pflicht, sie vorab anzukündigen, wenn sie überschritten wird. Reisekosten und Spesen gesondert.
5. **Zahlungsziel.** Üblich sind 14 oder 30 Tage. Ohne Vereinbarung kommst du nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Zahlungsziele über 60 Tage sind nach § 271a BGB nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sind.
6. **Nutzungsrechte.** Ohne Regelung bekommst du nur, was der Vertragszweck erfordert. Welche Rechte du brauchst und wie du sie formulierst, steht im Artikel zu den [Nutzungsrechten bei Freelancern](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/nutzungsrechte-freelancer/).
7. **Vertraulichkeit.** Was geheim ist, wie lange die Pflicht nach Vertragsende gilt und was bei Rückgabe oder Löschung von Unterlagen passiert.
8. **Datenschutz.** Verarbeitet der Freelancer personenbezogene Daten in deinem Auftrag, etwa Kundendaten in einem CRM, brauchst du zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach [Art. 28 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679).
9. **Haftung.** Eine Begrenzung auf die Auftragssumme oder einen festen Betrag ist üblich. In vorformulierten Verträgen lässt sich die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben und Gesundheit nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausschließen.
10. **Laufzeit und Kündigung.** Feste Laufzeit mit klarer Kündigungsfrist, dazu was mit begonnener Arbeit passiert und welche Unterlagen und Zugänge am Ende übergeben werden.

## Musterformulierungen für die heiklen Stellen

Die folgenden Formulierungen sind Beispiele, keine geprüften Vertragsbausteine. Sie zeigen, wie konkret eine Klausel sein muss, damit sie im Streit etwas taugt.

Für die Abnahme bei einem Software-Modul:

> Die Leistung gilt als abnahmereif, wenn alle in Anlage 1 aufgeführten Testfälle in der Staging-Umgebung des Auftraggebers fehlerfrei durchlaufen. Der Auftraggeber prüft innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Für eine Vergütung nach Aufwand mit Deckel:

> Die Vergütung beträgt 95 Euro netto je Stunde, abgerechnet in Viertelstunden auf Grundlage eines Tätigkeitsnachweises. Der Aufwand je Kalendermonat ist auf 60 Stunden begrenzt. Zeichnet sich eine Überschreitung ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab in Textform. Mehrstunden ohne Zustimmung werden nicht vergütet.

Für die Übergabe am Ende:

> Mit Vertragsende übergibt der Auftragnehmer den vollständigen Quellcode, die Dokumentation und alle Zugangsdaten zu Systemen, die er im Auftrag des Auftraggebers eingerichtet hat.

Lass solche Bausteine vor der ersten Verwendung einmal von einer Anwältin oder einem Anwalt für IT- oder Vertragsrecht durchsehen. Danach kannst du sie für jeden weiteren Auftrag wiederverwenden.

## Was nicht in einen Freelancer-Vertrag gehört

Manche Klauseln stammen aus Arbeitsverträgen und richten bei Selbstständigen Schaden an. Sie deuten auf eine Beschäftigung hin und können bei einer Prüfung gegen dich verwendet werden.

- feste Arbeitszeiten, Kernzeiten oder Anwesenheitspflicht
- Urlaubsanspruch oder Pflicht zur Urlaubsabstimmung
- ein allgemeines Weisungsrecht („nach Vorgabe der Teamleitung“)
- Probezeit und Kündigungsfristen nach Arbeitsrecht
- Bezeichnungen wie „Mitarbeiter“, „Gehalt“ oder „Arbeitgeber“
- Pflicht zur Teilnahme an internen Meetings, die nichts mit dem Auftrag zu tun haben

Abstimmungstermine zum Projekt sind dagegen völlig in Ordnung. Der Unterschied liegt darin, ob ihr über das Ergebnis redet oder über die Arbeitsweise.

## Rechnung und E-Rechnung: was sich 2027 ändert

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Freelancer sie im B2B-Geschäft erst später: ab 2027, wenn ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, ab 2028 alle. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Für die meisten Freelancer heißt das: 2027 dürfen sie noch PDF-Rechnungen schicken, 2028 nicht mehr. Wer Rahmenverträge über mehrere Jahre abschließt, kann das Rechnungsformat gleich mit festlegen.

**Vor der Unterschrift kurz prüfen**

- [ ] Vertragstyp passt zur Leistung (Ergebnis oder Tätigkeit)
- [ ] Leistungsbeschreibung als Anlage, mit messbarem Abnahmekriterium
- [ ] Stundendeckel oder Festpreis, Reisekosten geregelt
- [ ] Zahlungsziel in Tagen, nicht „nach Eingang“
- [ ] Nutzungsrechte nach Art, Umfang, Zeit und Gebiet beschrieben
- [ ] AV-Vertrag, falls personenbezogene Daten verarbeitet werden
- [ ] Haftungsgrenze und Übergabe von Code und Zugängen
- [ ] Keine Arbeitszeit-, Urlaubs- oder Weisungsklauseln

## Den Vertrag praktisch einsetzen

Ein Vertrag, der in der Schublade liegt, hilft wenig. Bespreche die Leistungsbeschreibung und das Abnahmekriterium im Kick-off mündlich und halte Änderungen per E-Mail fest, wenn sie passieren, nicht drei Wochen später. Eine kleine, bezahlte [Probeaufgabe](https://freelancerbewertung.de/freelancer-pruefen/probeaufgabe-freelancer/) unter demselben Vertrag zeigt dir früh, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Beim Preis hilft der Überblick zum [Freelancer-Stundensatz](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/freelancer-stundensatz/).

Für größere Vorhaben mit mehreren Gewerken stößt ein Einzelvertrag mit einem Freelancer irgendwann an Grenzen. Dann kann es einfacher sein, ein Paket an ein Team zu vergeben, das Entwicklung und Abnahme gemeinsam verantwortet, etwa ein Studio wie [OnlineBuilders](https://onlinebuilders.biz/solutions/software-development).

Als nächsten Schritt nimm die Checkliste oben und lege sie neben den Vertrag, den du zuletzt mit einem Freelancer geschlossen hast. Jede Zeile ohne Haken ist eine Stelle, die du im nächsten Auftrag ergänzt.

## Häufige Fragen

### Braucht ein Freelancer-Vertrag die Schriftform?

Nein, ein Dienst- oder Werkvertrag ist auch mündlich oder per E-Mail wirksam. Im Streit musst du aber beweisen, was vereinbart war, deshalb gehört alles Wesentliche in Textform. Für Rechte an noch unbekannten Nutzungsarten verlangt § 31a UrhG ausdrücklich die Schriftform.

### Ist ein Rahmenvertrag sinnvoll?

Ja, sobald du mit demselben Freelancer mehrere Aufträge planst. Der Rahmenvertrag regelt Rechte, Haftung, Vertraulichkeit und Zahlung einmal, jeder Einzelauftrag beschreibt dann nur noch Leistung, Termin und Preis. Das spart Verhandlungen und hält die Bedingungen einheitlich.

### Kann ich einen Werkvertrag vorzeitig kündigen?

Ja, nach § 648 BGB jederzeit bis zur Fertigstellung. Der Freelancer behält aber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihm 5 Prozent davon zustehen.

### Darf ich dem Freelancer verbieten, für Wettbewerber zu arbeiten?

Ein pauschales Wettbewerbsverbot ist bei Selbstständigen heikel und spricht im Zweifel eher für eine Beschäftigung. Vertretbar ist ein Verbot, vertrauliche Informationen weiterzugeben, und ein zeitlich begrenzter Kundenschutz für Kunden, die er über dich kennengelernt hat.

Foto: Blogtrepreneur, CC BY 2.0 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Legal_Contract_%26_Signature_-_Warm_Tones.jpg)