# Vertrag & Recht – Freelancerbewertung

> Stundensatz, Rechnung, Scheinselbstständigkeit und Nutzungsrechte.

- [Freelancer-Stundensatz 2026: Was Auftraggeber zahlen](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/freelancer-stundensatz/): Ein Freelancer kostet in Deutschland 2026 im Schnitt 103 Euro netto pro Stunde, laut Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap. Die Spanne nach Fachgebiet reicht von 89 Euro für Design und Medien bis 121 Euro für Beratung und Management. Für Software- und Webentwicklung liegt der Mittelwert bei 91 Euro.
- [Scheinselbstständigkeit bei Freelancern: Kriterien 2026](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/scheinselbststaendigkeit-freelancer/): Scheinselbstständig ist ein Freelancer, der auf dem Papier selbstständig ist, tatsächlich aber nach deinen Weisungen arbeitet und in deine Organisation eingegliedert ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Dann schuldest du als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend, meist für vier Jahre und mehr. Verbindliche Klarheit bringt das kostenlose Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
- [Freelancer-Vertrag: Diese Klauseln brauchst du wirklich](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/freelancer-vertrag/): Ein Freelancer-Vertrag ist entweder ein Dienstvertrag (§ 611 BGB, geschuldet ist die Tätigkeit) oder ein Werkvertrag (§ 631 BGB, geschuldet ist ein Ergebnis mit Abnahme). Hinein gehören mindestens Leistungsbeschreibung, Vergütung und Zahlungsziel, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung und Kündigung. Arbeitszeiten, Urlaub und Weisungsrechte haben darin nichts zu suchen.
- [Nutzungsrechte bei Freelancern: Was du regeln musst](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/nutzungsrechte-freelancer/): Das Urheberrecht bleibt immer beim Freelancer, übertragen werden nur Nutzungsrechte (§§ 29, 31 UrhG). Ist im Vertrag nichts geregelt, bekommst du nach § 31 Abs. 5 UrhG nur die Rechte, die der Vertragszweck erfordert. Deshalb gehören Art der Nutzung, Exklusivität, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und Weitergabe ausdrücklich in den Vertrag, bei Software auch der Quellcode.
- [Künstlersozialabgabe bei Freelancern: 4,9 % ab 1.000 €](https://freelancerbewertung.de/vertrag-und-recht/kuenstlersozialabgabe-freelancer/): Wer als Unternehmen selbstständige Designer, Fotografen, Texter oder andere Kreative bezahlt, muss darauf Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zahlen, 2026 sind es 4,9 Prozent der Nettohonorare. Für Firmen, die Kreative nur für eigene Werbung beauftragen, gilt das, sobald die Honorare im Jahr 1.000 Euro übersteigen. Gemeldet wird bis 31. März des Folgejahres.

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