Scheinselbstständigkeit bei Freelancern: Kriterien 2026
Kurz gesagt
Scheinselbstständig ist ein Freelancer, der auf dem Papier selbstständig ist, tatsächlich aber nach deinen Weisungen arbeitet und in deine Organisation eingegliedert ist (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Dann schuldest du als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend, meist für vier Jahre und mehr. Verbindliche Klarheit bringt das kostenlose Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
Ob jemand selbstständig ist, steht nicht im Vertrag. Es steht im Kalender, im Ticketsystem und in der Frage, wer morgens sagt, was heute zu tun ist. Genau dort schaut die Deutsche Rentenversicherung hin, wenn sie über einen Freelancer entscheidet.
Wie ernst das gemeint ist, hat das Bundessozialgericht am 28. Juni 2022 gezeigt (B 12 R 3/20 R). Eine Musikschullehrerin, seit Jahren auf Honorarbasis, wurde als abhängig beschäftigt eingestuft: feste Stundenpläne, Räume der Schule, kaum eigener Spielraum. Das sogenannte Herrenberg-Urteil hat so viele Bildungsträger getroffen, dass der Gesetzgeber für Lehrtätigkeiten eine Übergangsregel bis Ende 2027 schreiben musste (§ 127 SGB IV). Für Entwickler, Designer und Marketer gibt es so eine Schonfrist nicht.
Woran die Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit erkennt
Der Maßstab steht in § 7 Abs. 1 SGB IV. Beschäftigung ist nichtselbstständige Arbeit, Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Mehr sagt das Gesetz nicht. Den Rest erledigt eine Gesamtwürdigung aller Umstände, und genau deshalb gibt es keine Checkliste, die dir Sicherheit garantiert.
Die Rechtsprechung hat aber typische Indizien herausgearbeitet. Kein einzelnes entscheidet allein. Es kommt auf das Gewicht an.
| Kriterium | spricht für Beschäftigung | spricht für Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Arbeitszeit und -ort | feste Kernzeiten, Präsenzpflicht | frei einteilbar, eigenes Büro |
| Aufgaben | laufend zugewiesene Tickets | abgegrenztes Ergebnis mit Abnahme |
| Arbeitsmittel | Firmenlaptop, Firmen-Mailadresse | eigene Hardware und Lizenzen |
| Organisation | im Organigramm, Teil der Teamrunden | Ansprechpartner, keine Teamrolle |
| Unternehmerrisiko | Bezahlung nach Anwesenheit | Festpreis, Haftung für Mängel |
| Marktauftritt | ein Kunde über Jahre | mehrere Kunden, eigene Website |
| Vertretung | muss persönlich arbeiten | darf Subunternehmer einsetzen |
Ein Punkt verdient eine Extrazeile: das Honorar. Das BSG hat am 31. März 2017 (B 12 R 7/15 R) entschieden, dass die Honorarhöhe ein gewichtiges Indiz ist. Liegt sie deutlich über dem Gehalt eines vergleichbaren Angestellten und erlaubt eigene Altersvorsorge, spricht das für Selbstständigkeit. Ein Freelancer mit 110 Euro pro Stunde steht also besser da als einer mit 40 Euro, wie du im Artikel zum Freelancer-Stundensatz nachrechnen kannst. Allein retten kann ein hoher Satz einen ansonsten weisungsgebundenen Einsatz aber nicht.
Typische Fallen bei IT-, Design- und Marketing-Projekten
Die riskanteste Konstellation ist der Freelancer, der eine offene Stelle überbrückt. Er bekommt einen Laptop, eine Adresse mit Firmendomain, sitzt im Daily, nimmt Tickets aus demselben Board wie die Angestellten und bleibt achtzehn Monate. Organisatorisch ist er nicht von einem Mitarbeiter zu unterscheiden. Sozialrechtlich dann auch nicht.
Weniger offensichtlich ist der Einsatz über eine Vermittlungsagentur. Hier gibt es drei Beteiligte, und die Rentenversicherung darf nach § 7a Abs. 2 SGB IV auch prüfen, ob der Freelancer in Wahrheit beim Endkunden beschäftigt ist. Wer glaubt, das Risiko liege komplett beim Vermittler, irrt.
Bei Designern und Textern ist die Lage meist entspannter. Sie liefern ein Logo, eine Kampagne, eine Broschüre, arbeiten von zu Hause und haben mehrere Kunden. Kritisch wird es, wenn die Designerin drei Tage pro Woche im Marketing sitzt und dort ganz normal Aufgaben aus dem Teamchat übernimmt. Gleiche Person, anderes Ergebnis.
Was eine falsche Einstufung kostet
Stellt die Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung eine Beschäftigung fest, ist der Auftraggeber Arbeitgeber und schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Den Arbeitnehmeranteil kann er sich nach § 28g SGB IV nur durch Abzug vom Lohn zurückholen, und das auch nur bei den nächsten drei Zahlungen. Für zurückliegende Jahre trägt er praktisch alles selbst.
Beitragsansprüche verjähren nach § 25 SGB IV vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen sind es 30 Jahre. Dazu kommen Säumniszuschläge von 1 Prozent pro angefangenem Monat (§ 24 SGB IV), es sei denn, du machst glaubhaft, dass du von der Pflicht unverschuldet nichts wusstest.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung, 21,2 % von 6.000 €
- 1.272,00 €
- Krankenversicherung, 17,5 % von 5.812,50 € (Bemessungsgrenze)
- 1.017,19 €
- Pflegeversicherung, 3,6 % von 5.812,50 €
- 209,25 €
- Beiträge pro Monat
- 2.498,44 €
- Nachforderung für 24 Monate
- rund 59.960 €
Vereinfachte Rechnung, ohne Umlagen, Unfallversicherung und Säumniszuschläge. Zusatzbeitrag der Krankenkasse mit 2,9 % angenommen.
Quelle: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 laut Bundesregierung; Beitragssätze RV 18,6 %, ALV 2,6 %, KV 14,6 %, PV 3,6 %
Knapp 60.000 Euro für einen einzigen Freelancer, und das ist die freundliche Variante. Wer vorsätzlich handelt, riskiert zusätzlich ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB.
Statusfeststellungsverfahren: Ablauf, Fristen, Kosten
Das Verfahren nach § 7a SGB IV ist der einzige Weg zu einer verbindlichen Antwort. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Beantragen können beide Seiten, online über das Formular V0027 oder mit dem Formularpaket auf Papier. Das Verfahren kostet nichts und dauert laut DRV im Schnitt etwa drei Monate.
Drei Regeln machen den Unterschied zwischen einem nützlichen und einem teuren Verfahren:
- Vorab entscheiden lassen. Seit 2022 entscheidet die DRV auf Antrag schon vor Projektbeginn, anhand des Vertrags und der geplanten Durchführung (Abs. 4a). Ändert sich bis einen Monat nach dem Start etwas Wesentliches, musst du das melden.
- Die Monatsfrist einhalten. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, beginnt eine festgestellte Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung (Abs. 5). Voraussetzung: Der Freelancer stimmt zu und war bis dahin gegen Krankheit und fürs Alter abgesichert.
- Gleichartige Aufträge bündeln. Nach einer Einzelentscheidung kannst du eine gutachterliche Äußerung für gleich gestaltete Verträge beantragen (Abs. 4b). Praktisch, wenn du mehrere Freelancer mit identischem Rahmenvertrag einsetzt.
Widerspruch und Klage gegen eine Statusentscheidung haben aufschiebende Wirkung. Und eine Frist solltest du im Blick behalten: Die Vorabentscheidung, die gutachterliche Äußerung und die Prüfung im Dreieck treten nach § 7a Abs. 7 mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft, sofern der Gesetzgeber nicht verlängert. Wer sie nutzen will, plant das für Projekte ein, die vorher starten.
So gestaltest du den Einsatz, damit er auch selbstständig ist
Ein sauberer Vertrag ist die Grundlage, mehr nicht. Was im Freelancer-Vertrag stehen sollte, haben wir getrennt aufgeschrieben. Hier geht es um den Alltag, denn der entscheidet.
- Beschreibe Ergebnisse statt Arbeitszeit: „Checkout-Modul mit Stripe-Anbindung, Abnahme nach Testplan“ statt „40 Stunden pro Woche Backend“.
- Keine Pflicht zu festen Zeiten oder Anwesenheit. Termine für Abstimmung ja, Kernarbeitszeit nein.
- Der Freelancer arbeitet mit eigener Hardware. Zugänge zu deinen Systemen sind normal, ein Firmenlaptop ist ein Warnsignal.
- Keine Einbindung in Urlaubsplanung, Teamevents oder das Organigramm.
- Abrechnung nach Meilensteinen oder mit Festpreisanteilen, nicht nach Anwesenheitstagen.
- Laufzeit begrenzen und den Einsatz nicht stillschweigend verlängern.
- Schriftlich festhalten, dass der Freelancer Subunternehmer einsetzen darf, wenn das fachlich passt.
Manche Aufgaben passen einfach nicht in dieses Schema. Wer dauerhaft jemanden braucht, der sich ins Team einfügt und Weisungen annimmt, sucht eigentlich einen Angestellten. Oder einen Dienstleister, der ein ganzes Paket verantwortet, etwa ein Studio wie OnlineBuilders, bei dem das Team beim Anbieter angestellt bleibt. Die Abwägung beschreibt der Vergleich Freelancer oder Agentur. Weitere Themen zu Verträgen und Abgaben findest du in der Rubrik Vertrag & Recht.
Bevor du den nächsten Vertrag unterschreibst: Geh den anonymen Selbstcheck Erwerbsstatus auf der Website der Rentenversicherung durch. Fällt das Ergebnis nicht eindeutig aus, stellt ihr den Antrag auf Vorabentscheidung gemeinsam, bevor der erste Arbeitstag beginnt.
Häufige Fragen
Ist ein Freelancer mit nur einem Auftraggeber automatisch scheinselbstständig?
Nein. Entscheidend sind Weisungsbindung und Eingliederung, nicht die Zahl der Kunden. Wer auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet und keine Angestellten hat, ist aber nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI selbst rentenversicherungspflichtig. Das ist eine Pflicht des Freelancers, nicht deine.
Schützt ein Werkvertrag vor Scheinselbstständigkeit?
Nur, wenn er auch so gelebt wird. Die Rentenversicherung prüft die tatsächliche Durchführung. Steht im Vertrag ein Werk mit Abnahme, sitzt der Freelancer aber täglich im Team-Standup und bekommt Tickets zugewiesen, zählt der Alltag.
Wie lange dauert ein Statusfeststellungsverfahren?
Die Deutsche Rentenversicherung nennt im Schnitt etwa drei Monate. Kommt nach drei Monaten keine Entscheidung, ist nach § 7a Abs. 6 SGB IV eine Untätigkeitsklage zulässig. Fehlende Unterlagen verlängern das Verfahren am häufigsten.
Wer darf den Antrag auf Statusfeststellung stellen?
Beide Seiten, also Auftraggeber und Freelancer. Am besten stellt ihr ihn gemeinsam, weil dann die Anhörung vor der Entscheidung entfallen kann. Bei Einsätzen über eine Agentur darf auch der Endkunde als Dritter beteiligt werden.
Was passiert, wenn die DRV eine Beschäftigung feststellt?
Der Freelancer wird für die Sozialversicherung wie ein Angestellter behandelt, und du führst ab dann Beiträge ab. Ob daraus auch ein Arbeitsverhältnis mit Urlaub und Kündigungsschutz folgt, entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte gesondert.